Auch im Jahr 2002 erreichten den CCC wieder unzählige Anfragen von Bankkunden, die sich nach Entwendung ihrer EC-Karte mit dem Problem konfrontiert sahen, daß ihnen nicht nur Geld vom Konto mithilfe der EC-Karte abgehoben wurde, sondern sich die jeweilige Hausbank auch noch auf den Standpunkt stellt, daß das EC-Karten Verfahren so sicher sei, daß der Dieb den PIN-Code unmöglich habe errechnen können und die mißbräuchlichen Abhebungen nur dadurch möglich geworden seien, daß der Kunde den PIN-Code zusammen mit der Karte aufbewahrt habe - und somit seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.