Wir alle besitzen heute immer mehr elektronische Berechtigungen wie ec- und Kreditkarten, Mobiltelefone, sensible Internetanwendungen, elektronische Signaturen. Analog zu den Notrufnummern 110 und 112 der Polizei und Feuerwehr wird die Einführung einer einheitlichen Notrufnummer (z.B. 116) zur Sperrung elektronischer Berechtigungen die Verfahren für den Bürger vereinfachen und im Notfall eine unkomplizierte Hilfestellung zum Sperren leisten können.